Fristen für Kartenführerscheine
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 (abgelaufen) |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Das Ausstellungsjahr steht in Feld 4a auf der Vorderseite. Wer vor 1953 geboren ist, muss unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19. Januar 2033 umtauschen.
Was das für Ihren Fuhrpark heißt
Ein Führerschein, dessen Umtauschfrist abgelaufen ist, ist kein Fall von § 21 StVG: Die Fahrerlaubnis besteht weiter. Bei einer Polizeikontrolle fällt das alte Dokument aber auf, und im Ausland kann ein abgelaufenes Dokument zusätzlich Ärger machen. Es lohnt sich deshalb, die Fahrer rechtzeitig zu erinnern.
- Prüfen Sie bei Karten ohne Ablaufdatum in Feld 4b das Ausstellungsdatum in Feld 4a.
- Tragen Sie das Umtauschdatum aus der Tabelle als Ablaufdatum ein. Dann erinnert FleetCred den Fahrer mit Ihrem Vorlauf.
- Nach dem Umtausch fotografiert der Fahrer die neue Karte, FleetCred übernimmt das neue Ablaufdatum nach Ihrer Freigabe.
Lkw- und Busklassen
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE gilt ohnehin eine eigene Frist: Sie werden jeweils für fünf Jahre erteilt und auf Antrag um weitere fünf Jahre verlängert. Dafür braucht der Fahrer eine ärztliche Bescheinigung, die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein darf, und einen Sehtest. Für die Busklassen D und D1 kommt ab dem 50. Lebensjahr ein Nachweis über die Leistungsfähigkeit hinzu. Die Stadt Köln empfiehlt, die Verlängerung spätestens sechs Wochen vor Ablauf zu beantragen.
Das Ablaufdatum jeder Klasse steht auf der Rückseite in Spalte 11. FleetCred liest es aus und erinnert vorher.
Die Angaben beruhen auf den Informationen der Fahrerlaubnisbehörden. Maßgeblich ist die Auskunft der für den Fahrer zuständigen Behörde.