Inhalt
Welche Klasse für welche Maschine
| Fahrzeug | Klasse | Hinweis |
|---|---|---|
| Schlepper bis 40 km/h, mit Anhänger höchstens 25 km/h gefahren | L (in B enthalten) | Nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke |
| Schlepper bis 60 km/h, auch mit Anhänger | T | Unter 18 Jahren nur bis 40 km/h |
| Selbstfahrende Arbeitsmaschine wie Häcksler oder Mähdrescher bis 40 km/h | T | Bis 25 km/h reicht L |
| Lkw als Abfahrer, etwa mit Silage | C oder CE | Weiterbildung (Code 95) und Fahrerkarte, soweit keine Ausnahme greift |
Wer mit der falschen Klasse fährt, fährt ohne Fahrerlaubnis. Strafbar macht sich dann auch der Halter, der das zulässt (§ 21 StVG).
Saisonkräfte und Aushilfen
- Vor der ersten Fahrt prüfen: Neue Fahrer bekommen den Link aufs Handy oder werden vor Ort am Tablet kontrolliert, bevor sie das erste Mal auf die Maschine steigen.
- Jede Saison neu: Wer im nächsten Jahr wiederkommt, wird vor der ersten Fahrt erneut geprüft. Ein Fahrverbot aus dem Winter fällt so auf.
- Führerscheine aus dem Ausland: Die Klassen L und T gibt es nur im deutschen Führerschein. Bei Saisonkräften mit ausländischem Führerschein ist zu klären, welche Klasse in Deutschland für den Schlepper gilt. Führerscheine aus Staaten außerhalb der EU gelten nach dem Zuzug in der Regel nur sechs Monate.
Lenkzeiten, Fahrtenschreiber, Weiterbildung
Für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen gibt es Ausnahmen vom Fahrtenschreiber und von den Lenk- und Ruhezeiten, etwa im Umkreis von 100 km um den Betrieb (§ 18 Fahrpersonalverordnung). Für Lkw-Fahrten gilt das nicht ohne Weiteres, und auch die Ausnahme vom BKrFQG hängt davon ab, was befördert wird und ob das Fahren die Hauptbeschäftigung ist. Klären Sie Ihren Fall im Zweifel mit Ihrem Verband.
Häufige Fragen
Darf ein Aushilfsfahrer mit Klasse B den Schlepper fahren?
Mit Klasse B ist L enthalten: Schlepper bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h gefahren, und nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Für schnellere Schlepper braucht er Klasse T.
Brauchen Schlepperfahrer den Code 95?
Nein. Mit den Klassen L und T gilt die Weiterbildungspflicht nach dem BKrFQG nicht, sie betrifft die Lkw- und Busklassen.
Erkennt FleetCred die Klassen T und L?
Ja. FleetCred liest auf der Rückseite alle Klassen aus, auch T und L, und zeigt sie bei der Freigabe neben dem Foto an.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen