Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sebastian Schmied, 76593 Gernsbach (im Folgenden „Anbieter“) für die Nutzung von FleetCred.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform FleetCred. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (im Folgenden „Kunde“).
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Was im Angebot oder in einer Einzelvereinbarung geregelt ist, geht diesen Bedingungen vor. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 10) geht ihnen in Fragen des Datenschutzes vor.
§ 2 Leistungen
- FleetCred ist eine Software, die der Anbieter über das Internet bereitstellt (Software as a Service). Sie dient der Verwaltung und Kontrolle von Fahrerdokumenten wie Führerschein, ADR-Bescheinigung, Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) und Fahrerkarte: Fahrerverwaltung mit Excel-Import, Fristen und Erinnerungen, Kontrolle per Fahrer-Link, Fahrer-App oder vor Ort, automatische Auswertung der Fotos, Freigabe durch den Kunden, versiegelte Prüfprotokolle und Berichte. Als Zusatzpaket, wenn vereinbart: Fahrzeuge mit Prüffristen, Zuordnung von Fahrern mit Abgleich der Fahrerlaubnisklassen, Abfahrtskontrolle und Schadensmeldung in der Fahrer-App.
- Den genauen Umfang – etwa Anzahl der Fahrer, Benachrichtigungskanäle und Preise – legt das Angebot fest.
- Individuelle Anpassungen, Anbindungen an Systeme des Kunden und Erweiterungen schuldet der Anbieter nur, wenn sie gesondert vereinbart sind. Umfang und Vergütung regelt dann das jeweilige Angebot.
- Die Leistung wird am Ausgang des Rechenzentrums des Anbieters erbracht. Internetzugang, Endgeräte und aktuelle Browser des Kunden und seiner Fahrer sind nicht Teil der Leistung.
- Der Anbieter entwickelt FleetCred weiter und darf Funktionen ändern, solange die vereinbarten wesentlichen Funktionen erhalten bleiben und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
§ 3 Grenzen der automatischen Prüfung
- Die automatische Auswertung (Texterkennung, Datenabgleich, Hinweise zu Kopie, Schärfe, Hologramm und Rückseite) ist eine Plausibilitätsprüfung und kein Echtheitsnachweis. Der Anbieter schuldet nicht, dass Fälschungen, Manipulationen oder fehlerhafte Angaben erkannt werden.
- Die Entscheidung über eine Kontrolle trifft der Kunde. Seine Pflichten als Arbeitgeber und Fahrzeughalter, insbesondere nach § 21 StVG, bleiben bei ihm; FleetCred unterstützt ihn dabei. Schaltet der Kunde die automatische Bestätigung ein, geschieht das in seiner Verantwortung.
- Benachrichtigungen können aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters ausbleiben oder sich verzögern, zum Beispiel bei falschen Kontaktdaten oder Störungen von Mobilfunk- und Versanddiensten. Der Kunde überwacht wichtige Fristen deshalb zusätzlich über die Übersicht der Plattform.
§ 4 Vertragsschluss und Testzugang
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt oder der Anbieter einen Auftrag in Textform bestätigt.
- Ein vereinbarter Testzugang ist kostenlos und endet mit Ablauf der vereinbarten Testdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Schließt sich kein Vertrag an, löscht der Anbieter die Testdaten.
§ 5 Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise des Angebots. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer ab diesem Zeitpunkt hinzu. Bei jährlicher Abrechnung werden die Nutzungsentgelte im Voraus berechnet, bei monatlicher Abrechnung zu Beginn des Folgemonats für den abgelaufenen Monat, maßgeblich ist dann die höchste Zahl gleichzeitig aktiver Fahrer im Monat, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. SMS und WhatsApp-Nachrichten werden nach Verbrauch berechnet, soweit im Angebot vorgesehen. Rechnungen erhält der Kunde per E-Mail.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
- Gerät der Kunde mit einem wesentlichen Betrag in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach Ankündigung in Textform und Ablauf einer Frist von 14 Tagen sperren. Die Daten bleiben dabei erhalten.
- Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot.
- Ist dort nichts vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 7 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Zugänge nur an eigene Mitarbeitende und wählt Rollen und Kostenstellen-Beschränkungen sorgfältig. Die Zwei-Faktor-Anmeldung wird empfohlen. Den Verdacht eines Missbrauchs meldet er unverzüglich.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit der eingegebenen Daten verantwortlich, insbesondere der Kontaktdaten seiner Fahrer.
- Der Kunde stellt sicher, dass er die Daten seiner Fahrer verarbeiten darf, informiert sie über die Kontrolle (Art. 13 DSGVO), beteiligt erforderlichenfalls den Betriebsrat und holt, soweit nötig, das Einverständnis für Benachrichtigungen per SMS oder WhatsApp ein.
- Persönliche Fahrer-Links sind nur für die jeweilige Person bestimmt. Wird ein Handy verloren, erneuert der Kunde den Link in der Plattform.
- Der Kunde nutzt FleetCred nur für den vertraglichen Zweck und lädt keine rechtswidrigen Inhalte hoch.
§ 8 Verfügbarkeit und Wartung
- Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot vereinbart ist.
- Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt längere Unterbrechungen vorher an.
- Nicht zu vertreten hat der Anbieter Störungen außerhalb seines Einflussbereichs, etwa des Internets, von Mobilfunk- und Versanddiensten oder durch höhere Gewalt.
§ 9 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, FleetCred für eigene Zwecke zu nutzen. Seine Fahrer dürfen dafür den Fahrer-Link und die Fahrer-App nutzen.
- Eine Weitergabe an Dritte, Vermietung oder Nutzung für Dritte ist nicht gestattet, soweit nicht vereinbart.
- Die Daten des Kunden bleiben seine Daten.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Für die Daten der Fahrer und Benutzer ist der Kunde Verantwortlicher, der Anbieter verarbeitet sie in seinem Auftrag. Die Parteien schließen dazu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der auch die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nennt.
- Der Anbieter verarbeitet die Daten nur nach Weisung des Kunden und nicht für eigene Zwecke.
§ 11 Datenexport und Vertragsende
- Der Kunde kann seine Daten jederzeit als Excel-Datei exportieren, Prüfprotokolle als PDF.
- Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage lang exportieren. Danach löscht der Anbieter sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 12 Mängel
- Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt sie in angemessener Frist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
§ 13 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, je Kalenderjahr höchstens auf die in diesem Jahr gezahlten Entgelte.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden, etwa über den Export, zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
- Diese Beschränkungen gelten auch für Mitarbeitende und Beauftragte des Anbieters.
§ 14 Vertraulichkeit
- Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder offengelegt werden müssen.
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
- Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Betreffen sie wesentliche Vertragspflichten wie Leistungsumfang, Preise oder Laufzeit, gelten sie nur mit Zustimmung des Kunden.
- Andere Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform widerspricht; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen weiter, und beide Seiten können den Vertrag ordentlich kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
Stand
17.10.2026