Wer den Nachweis braucht
Die Pflicht zur Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt für alle, die mit den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE gewerblich Güter oder Personen befördern. Dazu gehören auch Handwerks-, Bau- sowie Garten- und Landschaftsbaubetriebe. Für einzelne Fahrten gibt es Ausnahmen, etwa die Handwerkerregelung. Ob sie greifen, ist im Einzelfall zu prüfen.
FQN-Karte oder Schlüsselzahl 95
Bis Mai 2021 wurde die Weiterbildung als Schlüsselzahl 95 mit Ablaufdatum in Spalte 12 auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen. Seitdem stellt die Fahrerlaubnisbehörde nach jeder Weiterbildung den Fahrerqualifizierungsnachweis aus, eine eigene Karte mit Ablaufdatum. Die Schlüsselzahl 95 im Führerschein gilt bis zu dem eingetragenen Datum weiter, wird aber nicht mehr neu eingetragen.
- FQN
- Name, Geburtsdatum und Ablaufdatum der Qualifikation auf der Karte
- 12
- Im Führerschein: Schlüsselzahl 95 mit Datum, zum Beispiel 95.10.09.29
Fristen im Blick
Die Frist läuft für jeden Fahrer individuell. Bei vielen Lkw-Fahrern, die ihre Fahrerlaubnis vor September 2009 erworben haben, endet sie im Fünfjahrestakt am 10. September, das nächste Mal am 10. September 2029. Weil Kurse vor dem Stichtag oft ausgebucht sind, lohnt ein langer Vorlauf.
FleetCred übernimmt das Ablaufdatum aus dem Foto und erinnert Fahrer und Disposition mit dem Vorlauf, den Sie einstellen. Mehr Hintergrund im Artikel Berufskraftfahrer-Weiterbildung.
Häufige Fragen
Gilt die Schlüsselzahl 95 im Führerschein weiter?
Ja, bis zu dem eingetragenen Datum. Neu eingetragen wird sie in Deutschland nicht mehr. Nach der nächsten Weiterbildung gibt es den FQN.
Was ist, wenn der Fahrer FQN und Schlüsselzahl hat?
Maßgeblich ist das spätere gültige Datum. In FleetCred hinterlegen Sie den aktuellen Nachweis, der Fahrer fotografiert die FQN-Karte.
Quellen