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Was bei der Kontrolle abgeglichen wird
FleetCred kennt den Aufbau des EU-Kartenführerscheins. Die Ziffern sind die Feldnummern, die auf jeder Karte stehen:
- 12
- Name und Vorname, verglichen mit dem Fahrer in Ihrer Liste
- 3
- Geburtsdatum
- 4b
- Ablaufdatum des Dokuments. Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, gelten 15 Jahre.
- 5
- Führerscheinnummer, verglichen mit der hinterlegten Nummer
- 911
- Auf der Rückseite: Klassen und ihr eigenes Ablaufdatum, wichtig bei C1, C, CE und D, die alle fünf Jahre verlängert werden
- 12
- Schlüsselzahlen, zum Beispiel 95 für die Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Passt etwas nicht, etwa ein anderer Name, ein abgelaufenes Datum oder eine fehlende Klasse, markiert FleetCred die Kontrolle. Die Entscheidung trifft eine berechtigte Person in Ihrem Unternehmen. Auf Wunsch bestätigt FleetCred Live-Aufnahmen, bei denen alle Angaben eindeutig passen, automatisch. Eine Ablehnung entscheidet immer ein Mensch.
So läuft die Kontrolle
- 1
Kontrolle anfordern
Automatisch im eingestellten Turnus, vor der ersten Fahrt eines neuen Fahrers oder sofort per Klick, wenn es einen Anlass gibt. Der Fahrer bekommt seinen Link per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Push.
- 2
Fotografieren
Der Fahrer hält die Karte in den Rahmen. Liegt sie ruhig und scharf, löst die App selbst aus. Dann kippt er die Karte kurz, bis das Hologramm farbig schimmert, danach folgt die Rückseite.
- 3
Auswerten
Die Texterkennung liest die Felder aus. FleetCred gleicht sie mit Ihren Stammdaten ab und weist auf Unschärfe, Spiegelungen oder ein fehlendes Hologramm hin.
- 4
Freigeben und belegen
Sie sehen Foto und erkannte Daten nebeneinander und geben frei. Das Protokoll wird mit Zeitstempel und Prüfsumme versiegelt.
Wie oft kontrollieren?
Eine feste Frist steht heute nicht im Gesetz. Als Halter machen Sie sich nach § 21 StVG aber strafbar, wenn Sie zulassen, dass jemand ohne Fahrerlaubnis fährt. In der Praxis wird deshalb meist zweimal im Jahr kontrolliert.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Oktober 2026 soll das neu regeln: Kontrolle vor der ersten Überlassung des Fahrzeugs, danach nur noch, wenn es Grund zu der Annahme gibt, dass etwas nicht stimmt. Mehr dazu im Artikel Neues Gesetz zur Führerscheinkontrolle.
In FleetCred stellen Sie den Turnus zwischen einem und 24 Monaten ein, dann fordert FleetCred Erstkontrolle und Turnuskontrollen automatisch an. Oder Sie schalten ihn ab und fordern Kontrollen per Klick an, wenn es einen Anlass gibt. An Ablaufdaten von Karte und Klassen erinnert FleetCred in beiden Fällen.
Fahrer ohne Smartphone
Nicht jeder Fahrer hat ein Smartphone dabei. Dann kontrollieren Sie vor Ort am Tablet oder Rechner der Disposition, mit derselben Prüfung und demselben Protokoll. Das eignet sich auch für die Erstkontrolle, bei der Sie den Führerschein selbst in der Hand haben.
Häufige Fragen
Ist eine Führerscheinkontrolle per App zulässig?
Das geltende Recht schreibt keine bestimmte Form vor. Entscheidend ist, dass Sie sich vergewissern, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hat, und das belegen können. Der Gesetzentwurf zu § 2e StVG spricht von einer Prüfung „durch Einsichtnahme“. Ob ein Foto des Originals dem gleichsteht, sagt er nicht ausdrücklich. Wer auf Nummer sicher gehen will, macht die Erstkontrolle vor Ort und die folgenden Kontrollen per Foto.
Welche Führerscheine erkennt FleetCred?
Den EU-Kartenführerschein im Scheckkartenformat, wie ihn alle EU-Staaten ausstellen. Alte Papierführerscheine sind seit Januar 2025 weitgehend umgetauscht und werden nicht automatisch ausgelesen.
Was passiert bei einer Kopie oder einem Foto vom Bildschirm?
Bei der Aufnahme kippt der Fahrer die Karte, bis das Hologramm farbig schimmert. Eine Kopie oder ein Foto vom Bildschirm zeigt das nicht, FleetCred gibt dann einen Hinweis. Das ist eine Plausibilitätsprüfung und kein Echtheitsnachweis, bei einem Hinweis entscheidet immer ein Mensch.
Muss der Fahrer zustimmen?
Die Kontrolle beruht auf Ihrer Pflicht als Halter. Der Fahrer wird vor dem Foto informiert, wofür die Daten verwendet werden, und gibt eine kurze Erklärung ab. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Quellen