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Was heute üblich ist
Das Gesetz verlangt vom Halter, dass er niemanden ohne Fahrerlaubnis fahren lässt (§ 21 StVG). Ein Intervall nennt es nicht. In der Praxis hat sich für dauerhaft überlassene Fahrzeuge die Kontrolle zweimal im Jahr durchgesetzt. Die Handwerkskammer Heilbronn etwa empfiehlt, die Führerscheine aller Fahrzeugnutzer mindestens zweimal jährlich zu kontrollieren, nur Originale zu prüfen und die Kontrollen schriftlich festzuhalten.
Was sich ändern soll
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 7. Oktober 2026 (Drucksache 21/8404) sieht einen neuen § 2e StVG vor. Danach prüft der Halter den Führerschein in der Regel vor der ersten Überlassung und danach erneut, wenn er Grund zu der Annahme hat oder haben muss, dass die Fahrerlaubnis fehlt oder der Führerschein eingezogen ist. Die regelmäßige Kontrolle ohne Anlass wäre damit nicht mehr nötig. Einzelheiten und Wortlaut: Neues Gesetz zur Führerscheinkontrolle.
Empfehlungen nach Situation
| Situation | Heute üblich | Nach dem Entwurf zu § 2e StVG |
|---|---|---|
| Dienstwagen, dauerhaft überlassen | Zweimal im Jahr | Vor der ersten Überlassung, danach bei Anlass |
| Poolfahrzeuge mit wechselnden Fahrern | Bei der Ausgabe oder in engem Turnus | Vor der ersten Fahrt jedes Fahrers, danach bei Anlass |
| Lkw- und Busklassen mit Ablaufdatum | Zusätzlich vor Ablauf der Klasse | Vor Ablauf der Klasse, weil das Datum bekannt ist |
| Bekanntes Fahrverbot oder Bußgeldverfahren | Sofort und nach Ende des Verbots | Sofort und nach Ende des Verbots |
| Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU | Vor Ablauf der sechs Monate nach Wohnsitznahme | Vor Ablauf der sechs Monate nach Wohnsitznahme |
Warum Ablaufdaten so wichtig sind
Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, gelten 15 Jahre. Die Klassen C1, C, CE und D gelten nur fünf Jahre und werden mit ärztlicher Untersuchung und Sehtest verlängert. Wer diese Daten kennt, kann nicht sagen, er habe keinen Grund zu der Annahme gehabt. Ablaufdaten gehören deshalb in jedem Fall in die Wiedervorlage.
In FleetCred einstellen
Den Turnus legen Sie zwischen einem und 24 Monaten fest. Dann fordert FleetCred bei neuen Fahrern die Erstkontrolle und danach die Turnuskontrollen automatisch an. Mit 0 schalten Sie das ab und fordern Kontrollen per Klick an, etwa vor der ersten Fahrt oder bei einem Anlass. An Ablaufdaten erinnert FleetCred in beiden Fällen.
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Rechtsabteilung, einen Fachanwalt oder Ihren Verband.
Quellen
- § 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis (gesetze-im-internet.de)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich, Bundestags-Drucksache 21/8404 vom 07.10.2026
- Deutsches Handwerksblatt: Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber – eine Überprüfung soll reichen
- Dr. Datenschutz: Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber – das ist zu beachten