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Wann die Pflicht gilt
Die Pflicht trifft den Halter, also den, auf den das Fahrzeug zugelassen ist und der es für eigene Rechnung nutzt. Bei Firmenwagen, Poolfahrzeugen, Transportern und Lkw ist das in aller Regel das Unternehmen, bei Leasingfahrzeugen meist ebenfalls. Fährt ein Mitarbeiter dienstlich mit seinem eigenen Auto, ist er selbst Halter.
Es kommt nicht darauf an, ob das Fahrzeug dauerhaft oder nur für eine Fahrt überlassen wird. Gerade bei Poolfahrzeugen mit wechselnden Fahrern ist eine saubere Kontrolle wichtig.
Was dem Halter droht
Wer als Halter vorsätzlich zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis fährt, dem droht nach § 21 Abs. 1 StVG Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Bei Fahrlässigkeit, also wenn der Halter hätte erkennen können, dass die Fahrerlaubnis fehlt, sind es bis zu sechs Monate oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
Dazu kommt der Versicherungsschutz: Verursacht ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis einen Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflicht zwar dem Geschädigten, kann aber beim Halter Rückgriff nehmen. In der Kaskoversicherung kann der Schutz ganz entfallen.
Wer kontrolliert
Die Geschäftsleitung muss die Kontrolle nicht selbst durchführen. Sie kann sie an Fuhrparkleitung, Disposition oder Vorgesetzte übertragen. Wichtig sind eine klare, am besten schriftliche Zuständigkeit, eine Vertretung bei Urlaub und Krankheit und dass die Beauftragten wissen, worauf sie achten müssen. Ob die Kontrollen stattfinden, sollte die Geschäftsleitung stichprobenartig prüfen.
Worauf es bei der Kontrolle ankommt
- Das Original in der Hand oder als Live-Aufnahme, keine Kopie und kein gespeichertes Foto
- Name und Lichtbild passen zum Fahrer
- Die Klasse passt zum Fahrzeug, zum Beispiel C für Lkw über 7,5 Tonnen
- Ablaufdatum der Karte (Feld 4b) und der befristeten Klassen (Rückseite, Spalte 11)
- Auflagen und Schlüsselzahlen in Spalte 12, etwa 01 für eine Sehhilfe oder 78 für Automatik
- Datum, Ergebnis und prüfende Person festhalten
Elektronisch geht das per Smartphone: Der Fahrer fotografiert die Karte live, die Software gleicht die Angaben ab, eine berechtigte Person gibt frei. So beschreibt es auch unsere Seite zur elektronischen Führerscheinkontrolle.
Wie oft
Eine feste Frist steht heute nicht im Gesetz, üblich ist eine Kontrolle zweimal im Jahr. Ein Gesetzentwurf vom Oktober 2026 soll die Kontrolle vor der ersten Überlassung und danach bei Anlass zur Regel machen. Beides erklären wir in Wie oft muss der Führerschein kontrolliert werden? und Neues Gesetz zur Führerscheinkontrolle.
Belegen können
Im Ernstfall müssen Sie zeigen, dass Sie kontrolliert haben. Ein Protokoll je Kontrolle mit Datum, Ergebnis und prüfender Person reicht dafür. Speichern Sie dabei nur, was nötig ist, eine dauerhafte Kopie des Führerscheins ist meist zu viel. Mehr dazu in Führerscheinkontrolle und Datenschutz.
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Rechtsabteilung, einen Fachanwalt oder Ihren Verband.