Folgekarte rechtzeitig beantragen
Nach Art. 28 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 beantragt der Fahrer die Erneuerung spätestens 15 Arbeitstage vor Ablauf bei der zuständigen Stelle seines Wohnsitzlandes. Geht der Antrag rechtzeitig ein, muss die Behörde die neue Karte vor Ablauf der alten ausstellen. Frühestens ist der Antrag sechs Monate vor Ablauf möglich.
Zuständig sind in Deutschland je nach Bundesland die Fahrerlaubnisbehörde, der TÜV oder die DEKRA. Weil Feiertage und Postlaufzeiten die 15 Arbeitstage schnell aufbrauchen, sollte der Antrag deutlich früher gestellt werden.
Verlust, Diebstahl oder Defekt
- Diebstahl zuerst bei der Polizei anzeigen
- Bei Verlust eine Versicherung an Eides statt abgeben
- Innerhalb von sieben Kalendertagen eine Ersatzkarte beantragen
- Bis zur Ersatzkarte höchstens 15 Kalendertage ohne Karte fahren, mit Ausdrucken aus dem Fahrtenschreiber zu Beginn und am Ende jeder Fahrt
Eine als verloren gemeldete Karte wird beim Kraftfahrt-Bundesamt als verloren geführt und fällt bei einer Kontrolle auf. Taucht sie wieder auf, ist sie abzugeben.
Was der Fuhrpark tun kann
- Ablaufdatum jeder Fahrerkarte erfassen und acht Wochen oder früher erinnern
- Die Kartennummer (Feld 5b) beim Anlegen des Fahrers mit erfassen
- Nach dem Tausch die neue Karte prüfen und das Datum übernehmen
- Das Auslesen der Fahrerkarte, spätestens alle 28 Tage, unabhängig davon weiterführen
FleetCred prüft die Karte per Foto und erinnert mit Ihrem Vorlauf, mehr unter Fahrerkarte kontrollieren.