HU, SP, UVV, Tachograph: Prüffristen für Firmenfahrzeuge

Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, UVV-Prüfung und Tachograph haben unterschiedliche Fristen, die von Fahrzeugart, Gewicht und Alter abhängen. Die Übersicht für den gemischten Fuhrpark.

Thema
Fahrzeuge
Stand
17. Oktober 2026
Lesezeit
etwa 3 Minuten
Inhalt
  1. Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung
  2. UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70
  3. Tachograph
  4. Abfahrtskontrolle durch den Fahrer
  5. Fristen im Blick behalten

Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung

Die Abstände richten sich nach Fahrzeugart, zulässiger Gesamtmasse und zum Teil nach dem Alter seit der Erstzulassung. Die Sicherheitsprüfung liegt zwischen zwei Hauptuntersuchungen. Die Monatsangaben bedeuten den Abstand zur jeweils letzten Untersuchung.

Fristen nach Anlage VIII StVZO, vereinfacht. Wohnmobile und Krankenkraftwagen haben eigene Regeln.
FahrzeugHUSP
Pkwerstmals nach 36 Monaten, danach alle 24keine
Pkw zur gewerblichen Personenbeförderung, etwa Taxialle 12 Monatekeine
Lkw, Transporter, Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen bis 3,5 t oder bis 40 km/halle 24 Monatekeine
über 3,5 t bis 7,5 talle 12 Monatekeine
über 7,5 t bis 12 talle 12 Monatein den ersten 36 Monaten keine, danach alle 6 Monate
über 12 talle 12 Monatein den ersten 24 Monaten keine, danach alle 6 Monate
Busse und andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzenalle 12 Monateim ersten Jahr keine, bis 36 Monate alle 6 Monate, danach 3, 6 und 9 Monate nach der HU
Anhänger bis 0,75 t oder ohne eigene Bremseerstmals nach 36 Monaten, danach alle 24keine
Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t oder für höchstens 40 km/h gekennzeichnetalle 24 Monatekeine
Anhänger über 3,5 t bis 10 talle 12 Monatekeine
Anhänger über 10 talle 12 Monatein den ersten 24 Monaten keine, danach alle 6 Monate

Werden Fahrzeuge ohne Fahrer gewerblich vermietet und nicht auf den Mieter zugelassen, gilt für die HU in der Regel ein Abstand von 12 Monaten. Für Pkw und Lkw bis 3,5 t, die für mindestens ein Jahr an denselben Mieter gehen, bleibt es bei den normalen Fristen.

UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70

Die Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ verlangt, dass Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr von einer befähigten Person auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden (§ 57). Dafür ist das Unternehmen verantwortlich, und es muss die Prüfungen dokumentieren. Die Prüfung ersetzt weder die HU noch die tägliche Kontrolle durch den Fahrer.

Tachograph

Halter müssen Fahrtschreiber und Tachographen auf ihre Kosten prüfen lassen, ob Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Arbeitsweise vorschriftsmäßig sind (§ 57b StVZO). Die Nachprüfung ist spätestens 24 Monate nach der letzten Prüfung fällig. Früher wird es nach einer Reparatur, nach einer Änderung des Reifenumfangs oder der Wegimpulszahl und wenn eine Plombe ersetzt wurde. Bei digitalen Geräten außerdem, wenn die Uhrzeit mehr als 20 Minuten abweicht oder sich das Kennzeichen ändert.

Abfahrtskontrolle durch den Fahrer

Unabhängig von den Prüffristen prüft der Fahrer vor Beginn jeder Arbeitsschicht, ob Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen wirken, achtet während der Schicht auf augenfällige Mängel und meldet sie (§ 36 DGUV Vorschrift 70). Wie das mit Nachweis geht, beschreibt Abfahrtskontrolle per App.

Fristen im Blick behalten

Im gemischten Fuhrpark laufen schnell ein Dutzend Fristen parallel. FleetCred trägt sie mit dem Zusatzpaket Fahrzeuge je Fahrzeug ein, erinnert vorher per E-Mail und schlägt nach einer erledigten Prüfung den nächsten Termin nach dieser Tabelle vor. Termine dürfen wie auf der Plakette als Monat stehen.

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Rechtsabteilung, einen Fachanwalt oder Ihren Verband.

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