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Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung
Die Abstände richten sich nach Fahrzeugart, zulässiger Gesamtmasse und zum Teil nach dem Alter seit der Erstzulassung. Die Sicherheitsprüfung liegt zwischen zwei Hauptuntersuchungen. Die Monatsangaben bedeuten den Abstand zur jeweils letzten Untersuchung.
| Fahrzeug | HU | SP |
|---|---|---|
| Pkw | erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 | keine |
| Pkw zur gewerblichen Personenbeförderung, etwa Taxi | alle 12 Monate | keine |
| Lkw, Transporter, Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen bis 3,5 t oder bis 40 km/h | alle 24 Monate | keine |
| über 3,5 t bis 7,5 t | alle 12 Monate | keine |
| über 7,5 t bis 12 t | alle 12 Monate | in den ersten 36 Monaten keine, danach alle 6 Monate |
| über 12 t | alle 12 Monate | in den ersten 24 Monaten keine, danach alle 6 Monate |
| Busse und andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen | alle 12 Monate | im ersten Jahr keine, bis 36 Monate alle 6 Monate, danach 3, 6 und 9 Monate nach der HU |
| Anhänger bis 0,75 t oder ohne eigene Bremse | erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 | keine |
| Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t oder für höchstens 40 km/h gekennzeichnet | alle 24 Monate | keine |
| Anhänger über 3,5 t bis 10 t | alle 12 Monate | keine |
| Anhänger über 10 t | alle 12 Monate | in den ersten 24 Monaten keine, danach alle 6 Monate |
Werden Fahrzeuge ohne Fahrer gewerblich vermietet und nicht auf den Mieter zugelassen, gilt für die HU in der Regel ein Abstand von 12 Monaten. Für Pkw und Lkw bis 3,5 t, die für mindestens ein Jahr an denselben Mieter gehen, bleibt es bei den normalen Fristen.
UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70
Die Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ verlangt, dass Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr von einer befähigten Person auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden (§ 57). Dafür ist das Unternehmen verantwortlich, und es muss die Prüfungen dokumentieren. Die Prüfung ersetzt weder die HU noch die tägliche Kontrolle durch den Fahrer.
Tachograph
Halter müssen Fahrtschreiber und Tachographen auf ihre Kosten prüfen lassen, ob Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Arbeitsweise vorschriftsmäßig sind (§ 57b StVZO). Die Nachprüfung ist spätestens 24 Monate nach der letzten Prüfung fällig. Früher wird es nach einer Reparatur, nach einer Änderung des Reifenumfangs oder der Wegimpulszahl und wenn eine Plombe ersetzt wurde. Bei digitalen Geräten außerdem, wenn die Uhrzeit mehr als 20 Minuten abweicht oder sich das Kennzeichen ändert.
Abfahrtskontrolle durch den Fahrer
Unabhängig von den Prüffristen prüft der Fahrer vor Beginn jeder Arbeitsschicht, ob Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen wirken, achtet während der Schicht auf augenfällige Mängel und meldet sie (§ 36 DGUV Vorschrift 70). Wie das mit Nachweis geht, beschreibt Abfahrtskontrolle per App.
Fristen im Blick behalten
Im gemischten Fuhrpark laufen schnell ein Dutzend Fristen parallel. FleetCred trägt sie mit dem Zusatzpaket Fahrzeuge je Fahrzeug ein, erinnert vorher per E-Mail und schlägt nach einer erledigten Prüfung den nächsten Termin nach dieser Tabelle vor. Termine dürfen wie auf der Plakette als Monat stehen.
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Rechtsabteilung, einen Fachanwalt oder Ihren Verband.