Abfahrtskontrolle: Pflicht, Checkliste und Nachweis

Vor jeder Schicht prüft der Fahrer sein Fahrzeug, und der Betrieb muss dafür sorgen, dass das auch passiert. Was die Vorschriften verlangen, was auf die Checkliste gehört und wie der Nachweis gelingt.

Thema
Fahrzeuge
Stand
17. Oktober 2026
Lesezeit
etwa 4 Minuten
Inhalt
  1. Wer prüfen muss
  2. Was auf die Checkliste gehört
  3. Wenn etwas nicht stimmt
  4. Muss die Abfahrtskontrolle dokumentiert werden?
  5. Abfahrtskontrolle mit der Fahrer-App

Wer prüfen muss

Für den Fahrer gelten zwei Regeln nebeneinander. Im Straßenverkehr ist er dafür verantwortlich, dass Fahrzeug, Zug, Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind (§ 23 StVO). Im Betrieb verlangt die Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“, dass er vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen prüft und während der Schicht auf augenfällige Mängel achtet (§ 36 DGUV Vorschrift 70).

Der Arbeitgeber ist damit nicht aus der Pflicht. Nach der Betriebssicherheitsverordnung sorgt er dafür, dass Arbeitsmittel vor jeder Verwendung auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden (§ 4 Abs. 5 BetrSichV). Als Halter darf er die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn er weiß oder wissen muss, dass Fahrzeug, Ladung oder Besetzung nicht vorschriftsmäßig sind (§ 31 Abs. 2 StVZO). Die Fahrer muss er so unterweisen, dass sie die Kontrolle durchführen und Mängel erkennen können. Prüfhinweise dafür fasst der DGUV Grundsatz 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“ zusammen.

Was auf die Checkliste gehört

Geprüft wird durch Hinsehen und, wo nötig, mit einer kurzen Funktionsprobe. Welche Punkte dazugehören, hängt vom Fahrzeug ab. Diese Liste nutzt FleetCred in der Fahrer-App:

Checkliste der FleetCred-Fahrer-App je nach Fahrzeugart. Ergänzen Sie, was Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Angaben des Herstellers verlangen.
PrüfpunktWorauf achtenFür
Beleuchtung und BlinkerScheinwerfer, Rück- und Bremslichter, Blinker, Warnblinkeralle Fahrzeuge
Reifen und RäderProfil, Luftdruck, keine Schäden, Radmuttern festalle Fahrzeuge
BremsenBetriebs- und Feststellbremse wirkenalle Fahrzeuge
Spiegel, Scheiben, Wischersauber, unbeschädigt, richtig eingestelltalle Fahrzeuge
Öl und FlüssigkeitenMotoröl, Kühlwasser, Scheibenwaschwasser, AdBluealle Fahrzeuge
Nichts tropftkeine Öl-, Kraftstoff- oder Kühlmittelflecken unter dem Fahrzeugalle Fahrzeuge
Keine Warnleuchtennach dem Start leuchtet im Cockpit keine Warnungalle Fahrzeuge
Aufbau, Türen, Klappenkeine neuen Schäden, alles schließtalle Fahrzeuge
Warndreieck, Warnweste, Verbandkastenan Bord und vollständigalle Fahrzeuge
Ladung gesichertverzurrt, nicht überladenalle außer Bussen
Kupplung und AnhängerKupplung eingerastet, Leitungen und Stecker verbunden, Beleuchtung am AnhängerSattelzüge und Fahrten mit Anhänger
HydraulikSchläuche und Anschlüsse dichtTraktoren und Arbeitsmaschinen
Anbaugerätegesichert, in Transportstellung, Warntafeln angebrachtTraktoren und Arbeitsmaschinen
Notausstiege und FeuerlöscherNotausstiege frei, Nothammer und Feuerlöscher an BordBusse
Tachograph und FahrerkarteFahrerkarte gesteckt, keine FehlermeldungFahrzeuge mit digitalem Tachograph
ADR-Ausrüstungorangefarbene Warntafeln, Feuerlöscher, Ausrüstung laut schriftlichen WeisungenGefahrgutfahrzeuge

Wenn etwas nicht stimmt

Festgestellte Mängel meldet der Fahrer dem zuständigen Vorgesetzten, bei einem Fahrerwechsel auch dem Kollegen, der das Fahrzeug übernimmt. Gefährden Mängel die Betriebssicherheit, stellt er den Betrieb ein (§ 36 Abs. 2 und 3 DGUV Vorschrift 70). Tritt unterwegs ein Mangel auf, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und sich nicht bald beheben lässt, muss das Fahrzeug auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr (§ 23 Abs. 2 StVO).

Wer als Halter eine Fahrt mit einem Fahrzeug zulässt, von dessen Mangel er weiß oder wissen muss, handelt ordnungswidrig (§ 69a StVZO). Zur Abfahrtskontrolle gehört deshalb auch, dass Mängelmeldungen schnell bei der Fuhrparkleitung ankommen.

Muss die Abfahrtskontrolle dokumentiert werden?

Eine bestimmte Form schreibt keine der genannten Vorschriften vor, eine Unterschrift auf Papier ist also keine Pflicht. Ohne Nachweis lässt sich nach einem Unfall oder bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft aber kaum zeigen, dass die Kontrolle organisiert war. Bewährt hat sich ein kurzer Eintrag je Schicht mit Fahrzeug, Fahrer, Zeitpunkt, Ergebnis und gemeldeten Mängeln, dazu ein fester Weg, auf dem Mängel bei der Fuhrparkleitung ankommen.

Abfahrtskontrolle mit der Fahrer-App

Mit dem Zusatzpaket Fahrzeuge läuft die Abfahrtskontrolle in der FleetCred-Fahrer-App: Der Fahrer wählt das Fahrzeug, hakt die passende Checkliste ab und meldet Mängel mit Foto. Bei einem Mangel bekommt die Fuhrparkleitung sofort eine E-Mail, die Kontrolle steht mit Zeitpunkt beim Fahrzeug. Fehlt dem Fahrer die nötige Klasse oder ist die HU abgelaufen, sieht er das vor der Fahrt. Die App gibt es in sieben Sprachen. Mehr unter Abfahrtskontrolle per App.

Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Rechtsabteilung, einen Fachanwalt oder Ihren Verband.

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