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Wer prüfen muss
Für den Fahrer gelten zwei Regeln nebeneinander. Im Straßenverkehr ist er dafür verantwortlich, dass Fahrzeug, Zug, Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind (§ 23 StVO). Im Betrieb verlangt die Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“, dass er vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen prüft und während der Schicht auf augenfällige Mängel achtet (§ 36 DGUV Vorschrift 70).
Der Arbeitgeber ist damit nicht aus der Pflicht. Nach der Betriebssicherheitsverordnung sorgt er dafür, dass Arbeitsmittel vor jeder Verwendung auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden (§ 4 Abs. 5 BetrSichV). Als Halter darf er die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn er weiß oder wissen muss, dass Fahrzeug, Ladung oder Besetzung nicht vorschriftsmäßig sind (§ 31 Abs. 2 StVZO). Die Fahrer muss er so unterweisen, dass sie die Kontrolle durchführen und Mängel erkennen können. Prüfhinweise dafür fasst der DGUV Grundsatz 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“ zusammen.
Was auf die Checkliste gehört
Geprüft wird durch Hinsehen und, wo nötig, mit einer kurzen Funktionsprobe. Welche Punkte dazugehören, hängt vom Fahrzeug ab. Diese Liste nutzt FleetCred in der Fahrer-App:
| Prüfpunkt | Worauf achten | Für |
|---|---|---|
| Beleuchtung und Blinker | Scheinwerfer, Rück- und Bremslichter, Blinker, Warnblinker | alle Fahrzeuge |
| Reifen und Räder | Profil, Luftdruck, keine Schäden, Radmuttern fest | alle Fahrzeuge |
| Bremsen | Betriebs- und Feststellbremse wirken | alle Fahrzeuge |
| Spiegel, Scheiben, Wischer | sauber, unbeschädigt, richtig eingestellt | alle Fahrzeuge |
| Öl und Flüssigkeiten | Motoröl, Kühlwasser, Scheibenwaschwasser, AdBlue | alle Fahrzeuge |
| Nichts tropft | keine Öl-, Kraftstoff- oder Kühlmittelflecken unter dem Fahrzeug | alle Fahrzeuge |
| Keine Warnleuchten | nach dem Start leuchtet im Cockpit keine Warnung | alle Fahrzeuge |
| Aufbau, Türen, Klappen | keine neuen Schäden, alles schließt | alle Fahrzeuge |
| Warndreieck, Warnweste, Verbandkasten | an Bord und vollständig | alle Fahrzeuge |
| Ladung gesichert | verzurrt, nicht überladen | alle außer Bussen |
| Kupplung und Anhänger | Kupplung eingerastet, Leitungen und Stecker verbunden, Beleuchtung am Anhänger | Sattelzüge und Fahrten mit Anhänger |
| Hydraulik | Schläuche und Anschlüsse dicht | Traktoren und Arbeitsmaschinen |
| Anbaugeräte | gesichert, in Transportstellung, Warntafeln angebracht | Traktoren und Arbeitsmaschinen |
| Notausstiege und Feuerlöscher | Notausstiege frei, Nothammer und Feuerlöscher an Bord | Busse |
| Tachograph und Fahrerkarte | Fahrerkarte gesteckt, keine Fehlermeldung | Fahrzeuge mit digitalem Tachograph |
| ADR-Ausrüstung | orangefarbene Warntafeln, Feuerlöscher, Ausrüstung laut schriftlichen Weisungen | Gefahrgutfahrzeuge |
Wenn etwas nicht stimmt
Festgestellte Mängel meldet der Fahrer dem zuständigen Vorgesetzten, bei einem Fahrerwechsel auch dem Kollegen, der das Fahrzeug übernimmt. Gefährden Mängel die Betriebssicherheit, stellt er den Betrieb ein (§ 36 Abs. 2 und 3 DGUV Vorschrift 70). Tritt unterwegs ein Mangel auf, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt und sich nicht bald beheben lässt, muss das Fahrzeug auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr (§ 23 Abs. 2 StVO).
Wer als Halter eine Fahrt mit einem Fahrzeug zulässt, von dessen Mangel er weiß oder wissen muss, handelt ordnungswidrig (§ 69a StVZO). Zur Abfahrtskontrolle gehört deshalb auch, dass Mängelmeldungen schnell bei der Fuhrparkleitung ankommen.
Muss die Abfahrtskontrolle dokumentiert werden?
Eine bestimmte Form schreibt keine der genannten Vorschriften vor, eine Unterschrift auf Papier ist also keine Pflicht. Ohne Nachweis lässt sich nach einem Unfall oder bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft aber kaum zeigen, dass die Kontrolle organisiert war. Bewährt hat sich ein kurzer Eintrag je Schicht mit Fahrzeug, Fahrer, Zeitpunkt, Ergebnis und gemeldeten Mängeln, dazu ein fester Weg, auf dem Mängel bei der Fuhrparkleitung ankommen.
Abfahrtskontrolle mit der Fahrer-App
Mit dem Zusatzpaket Fahrzeuge läuft die Abfahrtskontrolle in der FleetCred-Fahrer-App: Der Fahrer wählt das Fahrzeug, hakt die passende Checkliste ab und meldet Mängel mit Foto. Bei einem Mangel bekommt die Fuhrparkleitung sofort eine E-Mail, die Kontrolle steht mit Zeitpunkt beim Fahrzeug. Fehlt dem Fahrer die nötige Klasse oder ist die HU abgelaufen, sieht er das vor der Fahrt. Die App gibt es in sieben Sprachen. Mehr unter Abfahrtskontrolle per App.
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Rechtsabteilung, einen Fachanwalt oder Ihren Verband.
Quellen
- § 36 DGUV Vorschrift 70 – Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen (BGN Branchenwissen)
- § 23 StVO – Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (gesetze-im-internet.de)
- § 31 StVZO – Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge (gesetze-im-internet.de)
- § 4 BetrSichV – Grundpflichten des Arbeitgebers
- DGUV Grundsatz 314-002: Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal